Zollabwicklung

Zollabwicklung von Paketen, Stückgut- und kompletten Containersendungen

Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO-F genießen wir das Vertrauen der Zollverwaltung und unterstützen Sie bei der Zollabwicklung Ihrer zu importierenden und exportierenden Waren.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ausfuhrzollanmeldung über das ATLAS-Verfahren
  • Zusammenstellen der Daten und Durchführung der Präferenzkalkulation
  • Anfordern, Prüfen und Archivieren von Lieferantenerklärungen
  • Ausstellung von Präferenznachweisen und Lieferantenerklärungen für Kunden, Ursprungserklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen
  • Beantragen von verbindlichen Zolltarifauskünften
  • Überwachung von Aufschubkonten für Einfuhrabgaben
  • Beantragung und Monitoring der Bewilligungen „Ermächtigter Ausführer“ und Begleitung von Zollprüfungen
  • Erfassung und Meldung der Außenhandelsdaten für die Handelsstatistiken INTRASTAT und EXTRASTAT, die der Erhebung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittländern dienen und zum Teil verpflichtend sind

Importe & Exporte

Importe

Für die Beschaffungslogistik Ihrer Waren mit integrierter Import-Zollabwicklung benötigen wir von Ihnen Angaben zu den zu transportierenden Gütern – sei es als Stückgut- oder als komplette Containersendung. Wichtig sind u.a. dabei:

  • Welchen Beschaffungsweg wünschen Sie? Luft-, See- oder Landtransport?
  • Wo befinden sind Abholungs- und Anlieferort?
  • Um welche Waren handelt es sich? Sind Gefahrgüter dabei?
  • Kennen Sie die Warentarifnummern (KN-Code) der Produkte?
  • Welches Volumen und Gewicht haben die Produkte inklusive Verpackung?
  • Welchen Warenwert haben die Güter?

Wir kümmern uns um Ihre korrekte Einfuhr-Zollabwicklung. Das beinhaltet auch die Prüfung der Steuerbescheide und ggf. das Anfertigen von Steuereinsprüchen, falls z.B. Original-Präferenznachweise nicht rechtzeitig zur Verzollung vorlagen. Somit ist eine optimale Ausnutzung der Möglichkeiten von Zollerleichterungen sichergestellt.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Überwachung Ihrer Aufschubkonten für Einfuhrabgaben sowie bei der Beantragung von Einfuhrgenehmigungen. 

Darüber hinaus archivieren wir alle zollrelevanten Dokumente und begleiten ggf. die Zollprüfungen.

EXPORTE

Wenn Sie Ihre Waren aus unserem Lager aus in andere Länder versenden wollen, für die eine Export-Zollanmeldung notwendig ist, dann übermitteln Sie uns folgende Angaben:

  • Die Rechnung zur Ware mit detaillierten Angaben u.a. zu Produkten, Absender, Empfänger, Ursprungsland, Zolltarifnummer (KN-Code) und ihren Lieferbedingungen (Incoterms 2010) in englischer Sprache.
  • Die EORI Nummer Ihres Unternehmens.
  • Die Packliste für den Container oder Palette mit einer detaillierten Übersicht der Packstücke und Inhalten. In aller Regel erstellen wir diese mit den Produktdaten aus unserem Lager und Ihren Aufträgen.

Wir erledigen Ihre Ausfuhranmeldungen über das elektronische ATLAS-Verfahren (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) auf Grundlage Ihrer Rechnungen an Ihren Kunden. Wir beraten Sie beim Tarifieren Ihrer Waren. Je nach Anforderung und rechtlichen Möglichkeiten gestellen wir Ihre Waren beim Zoll vor Ort oder in unserem Lager.

Es werden von uns förmliche Präferenznachweise (z.B. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, A.TR) beantragt und andere notwendige Dokumente erstellt.

Präferenzmaßnahmen stellen eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten dar. Viele Länder und Ländergruppen haben aktuell Freihandelsabkommen miteinander geschlossen. Waren, die die Ursprungregeln dieser Abkommen erfüllen, können zollfrei und zollbegünstigt importiert werden. Je nach Lieferbedingungen entstehen Ihnen bzw. Ihren Kunden Kostenvorteile durch Zollersparnis.

Weiterer Ablauf:

  • Fordern Sie bei uns eine vollständige Checkliste und genannten Dokumente an!
  • Füllen Sie diese Checkliste und Dokumente aus und übermitteln Sie uns diese!
  • Hierbei beraten Sie und erstellen Ihnen ein Angebot.

Intrastat

Ihre Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten überschreiten im Kalenderjahr die Meldeschwelle von aktuell 500.000 Euro bzw.  Ihre Eingänge aus EU-Ländern überschreiten die Schwelle von 800.000 Euro ?

In diesem Fall sind Sie zur Abgabe einer INTRASTAT-Meldung für die jeweilige Verkehrsrichtung an das Statistische Bundesamt verpflichtet. Wir erledigen Ihre elektronische Meldung an das deutsche Statistische Bundesamt.

Sind Sie in anderen EU-Mitgliedsstaaten meldepflichtig?
Bitte sprechen Sie uns an! Bitte beachten: Die Verpflichtung zur Abgabe der Meldung entsteht automatisch mit dem Überschreiten der Meldeschwelle.

Haben Sie bereits eine Mahnung erhalten?
Wir lösen auch dieses Problem für Sie und erledigen Ihre Nachmeldungen schnell und unkompliziert. Des Weiteren bieten wir die Beantragung von Genehmigungen zur Verwendung von statistischen Sondernummern, z.B. für den Versand von vorkonfektionierten Sortimenten an.